Besondere individuelle
Gesundheitsleistungen
Osteodensitometrie
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Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
hat in der Sitzung am 10.12.1999 beschlossen, dass die Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
als Kassenleistung im Rahmen der ambulanten Krankenkassen-behandlung nur mehr
zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden kann, wenn ein Patient einen Knochenbruch
ohne entsprechenden Unfall erlitten hat und gleichzeitig aufgrund der Krankengeschichte
und der Untersuchungsbefunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht.
Wir halten diese Einschränkung für nicht sinnvoll, da dann erst eine Osteoporose
diagnostiziert wird, wenn bereits ein Knochenbruch aufgetreten ist. Daher empfehlen
wir unseren Patienten nach wie vor, die Knochendichtemessung bereits vor Auftreten
eines Bruches durchführen zu lassen. Es ist nämlich bereits zu spät, die Knochendichtemessung
durchzuführen, wenn bereits das eingetreten ist, was man eigentlich vermeiden
will.
Sinnvoll ist es vor allem bei Frauen, während der Menopause die 5 bis 20% Frauen
herauszufiltern, die im Rahmen der Hormonumstellung relativ schnell Knochendichte
verlieren und daher einer entsprechenden Prophylaxe bedürfen.
Da jedoch diese Leistung nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden
kann, sehen wir uns gezwungen einen Unkostensatz von 45,00
€ pro Knochendichtemessung in Rechnung zu stellen.
(Hoher Aufwand, da nach den Leitlinien sowohl an der Wirbelsäule, als auch
an beiden Schenkelhälsen gemessen werden muss.)
Dieser Betrag wird am Tag der Knochendichtemessung in bar von Ihnen erhoben,
diesen können Sie jedoch bei Ihrer Steuererklärung steuermindernd ansetzen.
(Eine entsprechende Quittung wird Ihnen ausgestellt)
Damit ist rein die apperative Leistung der Knochendichtemessung abgegolten.
Die Besprechung durch den Arzt ist eine ärztliche/kurative Leistung und löst
damit einen Behandlungsfall aus. Daher sind hierzu entweder die 10.00 Euro Praxisgebühr
zu entrichten oder aber ein Überweisungs-schein des Hausarztes mitzubringen.
Patienten, die einen Knochenbruch erlitten haben und die entsprechenden Kriterien
erfüllen, werden selbst-verständlich weiter die Knochendichtemessung zu Lasten
der Krankenkasse erhalten.
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Osteodensometrie-Meßgerät
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Akupunktur
Die Akupunktur ist eine Behandlungsform, die
seit mehreren tausend Jahren in Asien benutzt wird. Besonders häufig wird sie
bei uns zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt.
Die Dicke einer Akupunkturnadel beträgt etwa 0,20-0,35 mm, das entspricht etwa
dem halben Durchmesser einer Injektionsnadel. Die Wirkungsweise der Akupunktur
kann man sich vereinfacht so vorstellen:
Die Akupunktur aktiviert ein körpereigenes System der Schmerzkontrolle.
Aus rechtlichen
Gründen ist darauf hinzuweisen, dass eine Wirksamkeit der Akupunktur mit anerkannten
Prüfverfahren bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden ist. Dem Wissen
nach entspricht die Behandlung deshalb einem sogenannten Heilversuch. Eine Wirkung
kann erst im Behandlungsverlauf oder auch nach deren Abschluss eintreten, oder
auch völlig ausbleiben.
Von den Krankenkassen werden innerhalb 1 Jahres bei Kreuzschmerzen die min.
6 Monate lang bestehen und max. bis zum Kniegelenk ausstrahlen, sowie bei Abnutzung
des Kniegelenks (Gonarthrose) 10 Sitzungen, in Ausnahmefällen 15 Sitzungen,
innerhalb von 6 Wochen,
b.z.w. 10 Wochen übernommen.
Bei Kopfschmerzen, Halswirbelsäulen- / Schulter- / Ellenbogenproblemen
ist die Akupunktur auch durchaus sinnvoll und wird von uns als individuelle
Gesundheitsleistung angeboten.
Ausführliche Informationen erhalten sie hierzu gerne in unserer Praxis.

Extrakorporelle
Stoßwellentherapie (ESWT)
Seit Ende 1995 (nun 9 Jahre) wird von unserer
Arbeitsgruppe Stoßwellentherapie am Bewegungsapparat diese Methode erfolgreich
eingesetzt. Insgesamt wurden in unserer Arbeitsgruppe im ostbayerischen Raum
über 5000 Behandlungen durchgeführt.
Bis Ende 1998 wurde diese sehr wirksame Therapie von den Krankenkassen auf Antrag
nach erfolgloser ausgiebiger konservativer Therapie (über 3 Monate hinweg) bei
Bestehen von Beschwerden über 6 Monate hinweg bezahlt. Seit Anfang 1999 bezahlen
die gesetzlichen Krankenkassen jedoch diese Behandlung nicht mehr, da sie wissenschaftlich
nicht begründet sei. Beim Tennisellenbogen/ Fersensporn / Sehnenansatzproblemen
ist der Wirkmechanismus nicht genau bekannt. Unter Umständen kommt es zu einer
lokalen Zerstörung von Schmerznervenfasern.
Dr. Brunner konnte bereits 1997 sowie 1999 auf dem Süddeutschen Orthopädenkongress
in Baden-Baden die Wirksamkeit dieser Methode darstellen. Zusätzlich wurden
die Ergebnisse auf internationalen Kongressen in Mexiko, Südafrika und Neapel
vorgetragen. Weiterhin wurden von Dr. Brunner zwei Studien in einer renommierten
deutschen orthopädischen Fachzeitschrift sowie weitere Artikel in der Fachpresse
veröffentlicht.
In 899 nachuntersuchten Fällen konnten nach 2 Jahren in 63,3% eine mindestens
50%-ige Verbesserung der Schmerzen erreicht werden, in 29% eine völlige Beschwerdefreiheit.
Besonders gut schnitten die Verkalkungen an der Schulter mit 74,2% deutlicher
Beschwerdebesserung, der Fersensporn mit 70% und der Tennisellenbogen mit 72,
1% deutlicher Besserung ab. Da in vielen Fällen die extrakorporelle Stoßwellentherapie
für die Patienten der einzige Ausweg ist, eine Operation zu vermeiden, bieten
wir diese fortschrittliche Therapie unseren Patienten weiterhin an.
Daher müssen wir einen Unkostenbeitrag von 100,00
€ für in der Regel 3, bis zu
max. 5 Sitzungen
pro Patient auf Selbstzahlerbasis (individuelle Gesundheitsleistung) erheben.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach der GOÄ; eine Kostenübernahmeerklärung
der Privatkase sollte vor Beginn der Behandlung eingeholt werden. (Formulare
dazu sind in der Praxis erhältlich)
Außer den o.g. Erkrankungen ist die extrakorporelle Stoßwellentherapie noch
aussichtsreich bei sämtlichen Sehnenansatzproblemen. Zum Beispiel an der Schulter,
beim Golferellenbogen, bei Achillessehnenproblemen, bei Schmerzen an der Hüfte.
In den USA steht diese Methode, nachdem sie in Deutschland mittlerweile fast
totgeschwiegen wird, vor der offiziellen Zulassung durch die FDA für die Indikationen
Schultersehnenverkalkungen, Tennisellenbogen und Pseudoarthrose. (Fersensporn-Behandlung
bereits zugelassen)
Bei o.g. Indikationen ist die ESWT die fortschrittlichste und schonendste Methode,
eine Operation zu vermeiden und trotzdem innerhalb kurzer Zeit beschwerdefrei
zu werden. Es sind 3 bis maximal 5 Sitzungen
a 5 - 10 Minuten nötig.
Sollten Sie Interesse an dieser Therapieform haben, sprechen Sie bitte unsere
Ärzte an !!!!!
Intraartikuläre
Injektionen zum Knorpelschutz (Spritzen in abgenützte Gelenke)
Mit dem Schreiben vom 22.09.1999 der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns und der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung ist die Verordnung
von Chondroprotektiva (Arzneimittel zum Schutz der Gelenkfunktion bei Abbau-erscheinungen
des Knorpels zur lokalen und systemischen Anwendung) auf Kassenrezept nicht
mehr möglich. Aufgrunddessen sehen wir uns gezwungen, falls Sie dies wünschen,
diese Arzneimittel, auf Privatrezept des Patienten zu verordnen.
Weiterhin ist es nicht möglich, nicht verordnungsfähige Medikamente zu Lasten
der Kasse im Rahmen der normalen vertragsärztlichen Versorgung zu injizieren.
Sollten Sie daher die intraartikuläre Injektion von Chondro-protektiva (Knorpelschutzpräparaten)
wünschen, wird Ihnen für die 5mal notwendige intraartikuläre Injektion des Mittels
die GoÄ Ziff. 255 mit dem 1.0-fachen Satz, insgesamt 27.70 €, in Rechnung gestellt.
Um uns und Ihnen die Lästigkeit von Rechnung und Rechnungsstellung etc. zu vermeiden,
ist dieser Rechnungsbetrag bereits bei der ersten Injektion des Knorpelschutzpräparates
in bar zu bezahlen. (incl. der Kosten für das Knorpel-schutzpräparat)
Sollten wider Erwarten allergische Reaktionen oder Unverträglichkeitsreaktionen
auftreten und Sie die weiteren Injektionen nicht mehr wollen, wird Ihnen der
Differenzbetrag selbstverständlich zurückerstattet. Die Kosten für die intraartikulären
Injektionen, sowie für das Arzneimittel können Sie steuerlich absetzen. (Sie
bekommen von uns eine Quittung)
Das von uns empfohlene Medizinprodukt Recosyn
ist eine fermentativ (künstlich hergestellt) Hyaluronsäure.
Es entspricht in der Zusammensetzung der körpereigenen Gelenkflüssigkeit - dadurch
kommt es zu einer besseren "Gelenkschmierung", der Reizzustand und damit die
Schmerzintensität nehmen in Folge in der Regel ab.
Zusätzlich wird die Produktion körpereigener Gelenkflüssigkeit angeregt.
Die Schmerzintensität und der Reizzustand nehmen in 70-80% der Fälle
für 6-12 Monate ab.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine 5-malige Injektion in wöchentlichen Abständen
empfohlen.
Um für Sie die Kosten so gering wie möglich zu halten, kaufen wir
das Präparat im Großeinkauf.
Die Kosten liegen für Sie bei 15,35 € pro Spritze, dies ist jedoch
immer noch günstiger als in der Apotheke.(Verkaufspreis: 46,99 €)
Eine Knorpelaufbaukur besteht aus 5 Spritzen und kostet somit 76,75 €.
Die Kosten für die ärztliche Leistung betragen 63,70 €. (GOÄ
Ziffer, intraartikuläre Injektion 2,3-fach)
Der Aufwand für die Infiltrationsanästhesie (GOÄ Ziffer 490 2,3-fach)
beträgt 40,90 € und die sonstigen Materialkosten belaufen
sich auf 27,60 €.
Somit liegen die Gesamtkosten für
eine Aufbaukur bei 208,95 €.
Bei Gelenksinjektionen kann es in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen
sowie zu Injektionen kommen. In unserer Praxis wird nach den entsprechenden
Richtlinien des Berufsverbandes für Orthopädie unter sterilen Bedingungen in
das Gelenk injiziert, so dass hier das Risiko minimal ist. Bei Auftreten von
Schwellungen, Rötungen, Fieber oder ähnlichen Entzündungszeichen bitten wir
Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Knorpelschutz
auch während der Operation
Abhängig vom Befund kann es sich für Sie als
sehr günstig erweisen, wenn unmittelbar im Anschluß an die Arthroskopie eine
Injektion ( Spritze ) in das Gelenk mit „Arthroject"
(Hyaluronsäure, =künstlich hergestellte Gelenksflüssigkeit ) erfolgt.
Ob dies sinnvoll ist, stellt sich erst während der Operation heraus und bedarf
vorab ihrer Zustimmung.
Die Kosten belaufen sich auf 45,14 €
für die Spritze, zuzüglich 19,39 € für die intraartikuläre Injektion (
It. GOÄ 255 3,5-fach).
Darüber hinaus fallen 12,46 €
für die Infiltrationsanästhesie (GOÄ Ziffer 490 3,5-fach) und
für weitere Materialkosten 3,01 € an.
Somit liegen die Gesamtkosten für
diese Behandlung bei 80,00 €.
Nach erfolgter Operation und Injektion werden wir Ihnen dann die Kosten als
Individuelle Gesundheitsleistung ( IGEL ) in Rechnung stellen und bitten Sie
den Gesamtbetrag in Höhe von Euro 80,00€ am Tag nach der Operation zu begleichen.
Pulsierende
Magnetfeldtherapie
Wir bieten ihnen als individuelle Gesundheitsleistung
die pulsierende Magnetfeldtherapie an.
Gerade beim Bewegungsapparat soll es zu einer Beschleunigung bei der Heilung
des Weichteilgewebes und der Knochen kommen.
Auch wird die Abheilung z.B. von Geschwüren bei venöser Insuffizienz
gefördert, Knorpelgewebe wird neu ausgerichtet und zum Wachstum
angeregt.
Um ein optimales Therapieziel zu erreichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit
einer Behandlung, bestehend aus 10 Sitzungen zu
insgesamt
45,00 € an.
Dauer einer Sitzung: 30min
Hydrojet-Massage
Wir bieten Ihnen ein neues Wirbelsäulenbehandlungskonzept
in Form einer speziellen Wassermassage.
(ohne jedoch nass zu werden)
Der Hydro-Jet Medical verbindet durch eine neue Technologie wesentliche Grundbegriffe
der klassischen Massage mit den positiven Wirkungen einer Unterwassermassage
und einer Wärmetherapie. Dieses Behandlungskonzept ist für sehr viele Erkrankungen
der Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule hervorragend geeignet. Die spezielle
Behandlungs-form wird bereits von vielen namhaften Orthopäden und Sportmedizinern
in ganz Deutschland mit großem Erfolg eingesetzt.
Immer mehr Patienten sind von der Wirkung dieses Gerätes überzeugt und lassen
sich gerne immer wieder auch vorbeugend bei beginnenden Muskelverspannungen
im Bereich der gesamten Wirbelsäule behandeln. Wir sind sehr froh Ihnen jetzt
auch diese Art der Behandlung anbieten zu können. Leider werden die Kosten für
diese Behandlungsform von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
(von den Privatkassen auf ärztliche Anordnung jedoch schon)
Eine einzelne Behandlung dauert 15 Minuten und
kostet jeweils 5,00€.
Wir bieten eine 5er
Karte für 23,00€ und eine 10er Karte
für 45,00€ an.
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